Lenting Homes - AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lenting Homes e. K.


1 Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Lenting Homes e. K. und Kunde als Verbraucher, mit der Intention der Vermittlung von Verträgen über Grundstücke und Immobilien sowie gewerbliche Räume


1.1. Wirksames Zustandekommen eines Maklervertrags

Mit der Anforderung oder in Kenntnisnahme eines Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und der Lenting Homes e. K. ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind und die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

1.2. Vertraulichkeit der Angebote, Weitergabeverbot

Die von der Lenting Homes e. K. übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalte sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der Lenting Homes e. K. untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen als Schadenersatz. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

1.3. Entstehen des Provisionsanspruchs

Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung im Falle des Ankaufs oder einer Anmietung. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt kausaler Zusammenhang unserer Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete. Ein Provisionsanspruch der Lenting Homes e. K. besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.

1.4. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungsstellung. Lenting Homes e. K. hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der Lenting Homes e. K., so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

1.5. Höhe der Provision

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Sofern nicht im Exposé ausdrücklich anders angegeben oder schriftlich vereinbart ist, beträgt die Provision 3 % vom wirtschaftlichen Kaufpreis (zzgl. MwST.) jeweils für Käufer und Verkäufer bzw. 1,19 Monatsmieten für den Vermieter bei Kaltmieten ab 1.000,00 EUR bzw. 1.190,- EUR für den Vermieter bei Kaltmieten zwischen 500,00 und 1.000,00 EUR bzw. 595,- € für den Vermieter bei Kaltmieten unter 500,00 EUR bzw. 1,19 Monatsmieten für den Mieter, sofern Lenting Homes e. K. ausschließlich wegen des Vermittlungsauftrages mit diesem vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten den Auftrag einholt, die Wohnung anzubieten (sog. Bestellerprinzip)

1.6. Doppeltätigkeit

Lenting Homes e. K. ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.

1.7. Haftungsbegrenzung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder dem Fehlen einer garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

1.8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute nach dem HGB ist Coburg. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 12 ff. ZPO.

1.9. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2 i.V.m. §1 Absatz 1 und 2 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:

Lenting Homes e. K.
Maarten Lenting
Mühlwiesenweg 12
96472 Rödental
Tel. 09563-7580226
Fax. 09563-7580227
Mail: info@lenting-homes.de

Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

1.10. Informationspflicht nach VSBG

Lenting Homes e. K. ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis mit einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.

1.11. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Unwirksame Bestimmung sollen zwischen den Parteien durch Regelungen ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommen und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider laufen.

2 Professionelles Adaptieren von Grundstücken und Immobilien zur Verkaufs- und Ertragsförderung

2.1. Leistungsumfang

Der Umfang der von der Lenting Homes e. K. zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Lenting Homes e. K. und dem Auftraggeber sowie aus den dazugehörigen Anlagen.
Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Lenting Homes e. K..

2.2. Vertragspflichten und Haftung der Lenting Homes e. K.

Die Lenting Homes e. K. wird die beauftragten Leistungen mit größter Sorgfalt nach den anerkannten Grundsätzen des „Home Staging“ und „Re-design“ im Interesse des Auftraggebers ausführen.
Die Lenting Homes e. K. gibt aber weder eine Garantie dafür, dass es durch die von ihr erbrachten Leistungen zu einem erfolgreichen Verkauf oder einer erfolgreichen Vermietung der Immobilie kommt, noch dafür, dass ein höherer Kaufpreis oder Mietpreis erzielt wird.
Die Lenting Homes e. K. verpflichtet sich, mit der Immobilie einschließlich des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mobiliars, der Dekoration und des sonstigen Inventars sorgsam und pfleglich umzugehen und keine substantiellen Beschädigungen vorzunehmen.
Die Lenting Homes e. K. ist berechtigt, im Rahmen ihrer Tätigkeit die Ausstattung der Räume, die Dekorationen und das sonstige Inventar frei zu gestalten und zu arrangieren.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Lenting Homes e. K. zur Auftragserfüllung Bilder, Spiegel sowie sonstige Ausstattungsgegenstände und gegebenenfalls Mietgegenstände mit Nägeln, Dübeln oder auf andere Weise anbringt oder umhängt, wodurch Spuren wie z.B. Löcher in den Wänden entstehen. Die Lenting Homes e. K. ist nach Beendigung des Auftrags weder dazu verpflichtet, diese Spuren zu entfernen, rückgängig zu machen oder zurückzubauen, noch dazu verpflichtet, für die vorgenommenen Veränderungen Schadensersatz zu leisten. Sonstige bauliche Veränderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
Über den bei Auftragserteilung vorgefundenen Zustand der Immobilie des Auftraggebers ist ein Protokoll aufzunehmen, aus dem sich auch der Zustand der vorgefundenen Möbel, der Dekorationen und des sonstigen Inventars ergibt.
Die Lenting Homes e. K. haftet nicht für Beschädigungen an der Immobilie durch Dritte, insbesondere nicht für Beschädigungen durch Kauf- bzw. Mietinteressenten oder durch sonstige Personen im Rahmen von Besichtigungen.
Eine Haftung der Lenting Homes e. K. ist auch im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Lenting Homes e. K. oder ein Erfüllungsgehilfe die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Lenting Homes e. K. oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

2.3. Sonstige Vertragspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber wird der Lenting Homes e. K. den freien und gefahrlosen Zugang zu seiner Immobilie ermöglichen und übernimmt es, die Tätigkeit der Lenting Homes e. K. in jeder Hinsicht zu unterstützen, insbesondere durch vollständige Erteilung aller für die Auftragserfüllung erforderlichen Auskünfte zu seiner Immobilie. Zudem stellt der Auftraggeber sicher, dass vor dem Beginn der Auftragsbearbeitung alle Arbeiten sonstiger von ihm beauftragter Handwerker und/oder Dienstleister abgeschlossen sind; soweit es durch den verspäteten Abschluss solcher Vorarbeiten zu Verzögerungen der Auftragsbearbeitung kommt, trifft die Lenting Homes e. K. dafür keine Haftung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von der Lenting Homes e. K. zur Auftragserfüllung in die Immobilie eingestellten Möbel, Dekorationen, Pflanzen und sonstigen Ausstattungsgegenstände sorgsam und pfleglich zu behandeln und nicht zu beschädigen.
Etwaige Beschädigungen oder Zerstörungen des von der Lenting Homes e. K. zur Verfügung gestellten Mobiliars, der Dekorationen, Pflanzen und sonstigen Ausstattungsgegenstände sind von dem Auftraggeber bei Zerstörung zum Neuanschaffungswert, bei Beschädigungen in Höhe des Reparaturaufwandes zu ersetzen, es sei denn, die Lenting Homes e. K. hat die Beschädigung zu vertreten.
Die von der Lenting Homes e. K. zur Verfügung gestellten Pflanzen sind von dem Auftraggeber, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, während der gesamten Vertragslaufzeit regelmäßig zu gießen, so dass sie sich am Ende der Vertragslaufzeit in einem gesunden Zustand befinden.
An allen Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen, die Lenting Homes e. K. im Rahmen der Auftragserfüllung anfertigt, steht ihr das alleinige Nutzungsrecht zu. Eine Weitergabe dieser Unterlagen bedarf der vorherigen Zustimmung der Lenting Homes e. K..

2.4. Zahlungsmodalitäten

Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich bei den von der Lenting Homes e. K. angegebenen Preisen um Nettopreise.
Soweit keine anderen Abreden getroffen sind, ist die Vergütung zuzüglich ausgewiesener Spesen innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsstellung zu bezahlen. Die Lenting Homes e. K. kann angemessene Vorschüsse anfordern.
Zur Aufrechnung gegen die Vergütungsansprüche der Lenting Homes e. K. ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Lenting Homes e. K. anerkannt sind.
Dem Auftraggeber steht gegen Vergütungsforderungen der Lenting Homes e. K. kein Zurückbehaltungsrecht zu.

2.5. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

Soweit ein Auftrag mit einer festen Laufzeit vereinbart wurde, ist während der Laufzeit die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für die Lenting Homes e. K. liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber vereinbarte Vorschüsse nicht oder nicht in voller Höhe bezahlt, wenn der unbeschränkte Zugang zur Immobilie zum vertraglich vereinbarten Termin nicht ermöglicht wird, oder wenn das zur Verfügung gestellte Mobiliar, die Dekorationen oder die Pflanzen von dem Auftraggeber mutwillig zerstört werden.
Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn die Lenting Homes e. K. nicht innerhalb von drei Tagen ab Beginn der vereinbarten Vertragslaufzeit ihre Tätigkeit aufnimmt und/oder wenn die erbrachten Arbeiten wesentlich von dem erteilten Auftrag abweichen.
Im Falle der fristlosen Kündigung durch die Lenting Homes e. K. ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Vergütung ungekürzt zu zahlen und jeglichen Schaden, der der Lenting Homes e. K. dadurch entsteht, zu ersetzen. Der Nachweis, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist, steht dem Auftraggeber frei.
Die Lenting Homes e. K. wird einen Tag nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit die von ihr zur Verfügung gestellten Möbel, Dekorationen und Pflanzen aus der Immobilie entfernen und abholen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Lenting Homes e. K. an diesem Tag bis spätestens 10.00 Uhr den ungehinderten Zugang zu der Immobilie ermöglichen.
Soweit der Auftrag auf unbestimmte Zeit erteilt ist, so steht es, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sowohl dem Auftraggeber als auch der Lenting Homes e. K. frei, den Auftrag unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner zu kündigen. Die Lenting Homes e. K. behält dann ihren Vergütungsanspruch abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen.

2.6. Beauftragung Dritter

Soweit die Ausführung des erteilten Auftrags die Mitarbeit oder Beauftragung Dritter erfordert, insbesondere von Handwerkern, Dienstleistern oder Spediteuren, werden die Lenting Homes e. K. und der Auftraggeber vereinbaren, durch wen die Beauftragung erfolgen soll.
Soweit die Lenting Homes e. K. im Rahmen der Auftragserfüllung einen Dritten beauftragt, steht ihr gegen ihren Auftraggeber ein Anspruch auf Freistellung von den Vergütungsansprüchen des Dritten zu, gegebenenfalls Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Erfüllungs- bzw. Gewährleistungsansprüche.
Soweit der Auftraggeber im Rahmen der Auftragserfüllung einen Dritten beauftragt, bestehen direkte Vergütungsansprüche des Dritten gegen den Auftraggeber. Die Lenting Homes e. K. wird den Auftraggeber auf Wunsch bei der Auswahl und Koordination von direkt beauftragten Dritten unterstützen. Sollte es bei der direkten Beauftragung Dritter zu Verzögerungen kommen, so dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, so trifft die Lenting Homes e. K. dafür keine Haftung.

2.7. Eigentumsvorbehalt

Soweit die Lenting Homes e. K. zur Erfüllung des Auftrags Gegenstände oder Material liefert, bleiben die gelieferten Gegenstände und Materialien Eigentum der Lenting Homes e. K. bis zur Erfüllung aller Vergütungsansprüche gegen den Auftraggeber.

2.8. Datenschutz

Die Lenting Homes e. K. darf die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes speichern und bearbeiten.

2.9. Bildrechte, Werbeangaben und Vertraulichkeit

Der Auftraggeber erteilt der Lenting Homes e. K. die unwiderrufliche Erlaubnis, Lichtbilder von den Innenräumen der Immobilie vor und nach Ausführung der vertraglich vereinbarten Arbeiten zu machen und diese unentgeltlich für Werbezwecke oder sonstige Veröffentlichungen – jedoch ohne Namens- und/oder Ortsnennung – zu nutzen und zu veröffentlichen.
Der Auftraggeber erteilt der Lenting Homes e. K. zudem die Erlaubnis, den Angebotspreis für die bearbeitete Immobilie sowie den nach der Auftragserledigung erzielten Kaufpreis im Zusammenhang mit Lichtbildern der erledigten Arbeiten zu veröffentlichen – jedoch ohne Namens- und/oder Ortsnennung.
Im Gegenzug verpflichtet sich die Lenting Homes e. K., alle übrigen Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages zur Kenntnis erhält, vertraulich zu behandeln.

2.10. Mietgegenstände

Der Auftraggeber hat sich bei Lieferung von Mietgegenständen von deren Vollständigkeit zu überzeugen. Beanstandungen sind auf dem vorgelegten Lieferschein zu vermerken.
Soweit keine anderen Abreden getroffen sind, ist die Vergütung zuzüglich ausgewiesener Spesen innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsstellung zu bezahlen. Die Lenting Homes e. K. kann angemessene Vorschüsse anfordern.
Der Auftraggeber übernimmt es, die empfangenen Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese innerhalb von 24 Stunden der Lenting Homes e. K. anzuzeigen. Spätere Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände während der Mietzeit sachgerecht und pfleglich zu behandeln. Er trägt dafür Sorge, dass sie auch nicht durch Dritte beschädigt werden.
Etwaige Beschädigungen hat er der Lenting Homes e. K. unverzüglich anzuzeigen. Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit hat der Auftraggeber die Mietgegenstände wie übernommen und grundgereinigt an die Lenting Homes e. K. zurückzugeben. Soweit die Gegenstände bei Abholung nicht ordnungsgemäß gereinigt sind, ist die Lenting Homes e. K. berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Auftraggebers nachzuholen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände aus seiner Immobilie zu entfernen. Er haftet für jede Beschädigung, die nicht auf vertragsgemäßen Gebrauch und die normale Abnutzung zurückzuführen ist, ebenso für jeden Verlust von Mietgegenständen während der Zeit, in der sich diese auf seinem Grundstück befinden.
Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Auftraggeber die Reparaturkosten zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust hat der Auftraggeber den Zeitwert zzgl. Wiederbeschaffungskosten (wie z. B. Versand- und Transportkosten) zu erstatten. Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert, hat der Auftraggeber ebenfalls den Zeitwert zzgl. der Aufwendungen zur Wiederbeschaffung zu erstatten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte an die Lenting Homes e. K. abzutreten.
Der Auftraggeber leistet für die Mietgegenstände auf Anforderung der Lenting Homes e. K. eine Barkaution bis zur Höhe der Hälfte der für die Mietzeit vereinbarten Bruttomiete. Die Kaution ist sofort fällig. Bis zur Zahlung der Kaution steht der Lenting Homes e. K. ein Zurückbehaltungsrecht an den Mietgegenständen zu.
Die Kaution sichert sämtliche Ansprüche der Lenting Homes e. K. aus der Überlassung der Mietgegenstände, insbesondere wegen Verschlechterung, Beschädigung oder Abhandenkommen der Mietsachen.
Die Lenting Homes e. K. zahlt die Kaution zwei Wochen nach Rückgabe der Mietgegenstände zurück, abzgl. der durch Beschädigung oder Verlust der Mietsachen entstandenen Schäden.

2.11. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel, Schriftform

Mit Vollkaufleuten gilt für alle durch die Vertragsbeziehung begründeten Ansprüche der Gerichtsstand und Erfüllungsort Coburg als vereinbart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Geltung der übrigen Geschäftsbedingungen unberührt.


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